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nun hat bei den Spruchverfahren auch der Tourismus Einzug gehalten. In der Hauptversammlung der Varta AG, in welcher das Delisting beschlossen worden ist, ist auch der Umzug der Varta AG nach Baden-Württemberg entschieden worden. Die Spruchverfahren sind beim Landgericht beantragt worden, das zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die Varta AG zuständig war und zwar in Hannover.

Zwischenzeitlich ist die Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden. Nun hat die Antragsgegnerin beantragt, das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zu verweisen. Insbesondere, da die Varta AG keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt, besteht der Verdacht, daß die Sitzverlegung einzig erfolgt ist, weil man erwartet, daß das Landgericht Stuttgart weniger anlegerfreundlich entscheidet als das Landgericht Hannover. Da kann man nur hoffen, daß nicht andere Unternehmen dem Beispiel der Varta AG folgen.

Der Hauptaktionär der Varta AG, der das Delisting der Varta AG beschlossen hat, hat Beteiligungsgesellschaften der Varta AG „erworben“ zu einem negativen Kaufpreis von 12 Millionen €. Diese Transaktion sieht verdächtig aus und ist gerügt worden im Spruchverfahren. Die betreffenden Beteiligungsgesellschaften sind an ein Unternehmen aus der Firmengruppe des Hauptaktionärs mit Sitz in der Karibik „veräußert“ worden. Da kann man nur hoffen, daß die deutschen Gerichte zumindest eine Abwanderung der Spruchverfahren in die Karibik verhindern.
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): Hiberna  (01.09.12 22:31:02)
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