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aus § 23 EStG: "Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe
des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt."
 
aus der Diskussion: Finanzämter fragen zunehmend nach Spekulationsgewinnen
Autor (Datum des Eintrages): steuerexperte  (05.09.01 19:42:15)
Beitrag: 4 von 6 (ID:4362930)
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