aus § 23 EStG: "Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt." |
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aus der Diskussion: | Finanzämter fragen zunehmend nach Spekulationsgewinnen |
Autor (Datum des Eintrages): | steuerexperte (05.09.01 19:42:15) |
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