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Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg


§5 Schutz der Kernzone

Daß man die ehemalige Kernzone an die S21-Pläne angepasst hat wurde schon in der Schlichtung deutlich aufgezeigt.

Und daß bisher keiner der von der DB zugesagten Punkte der Schlichtung realisiert wurde und auch wird steht auf einem anderen Blatt geduldigen Papiers geschrieben.
 
aus der Diskussion: Was haltet ihr von Stuttgart 21?
Autor (Datum des Eintrages): shakesbaer  (23.09.12 18:45:10)
Beitrag: 42 von 2,076 (ID:43636292)
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