Was heißt denn hier genehmigt? S21: Plan und Feststellung Die Ausgangslüge Kefer sagte dazu der FAS: „Ich weise darauf hin, dass wir für Stuttgart 21 über die nötigen Planfeststellungsbeschlüsse und einen rechtskräftigen Finanzierungsvertrag verfügen.“ Die zweite Grundsatzlüge der Bahn AG Geschäftsbericht 2001 der DB Netz AG: “Insgesamt gilt für neue Projekte – wie beispielsweise das Projekt Stuttgart 21 – grundsätzlich, dass eine Umsetzung erst nach abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren erfolgt.” Weiterführende Links zu ausstehenden Genehmigungen Grundwasserproblematik 02.08.2011 der VGH Mannheim lehnt den Eilantrag des BUND zum S21-Baustopp ab, bestätigt jedoch in der Begründung, dass ein neues Planfeststellungsverfahren durchaus notwendig werden kann: Kosten und Risiken Sonstiges |
|
aus der Diskussion: | Was haltet ihr von Stuttgart 21? |
Autor (Datum des Eintrages): | shakesbaer (27.09.12 23:53:16) |
Beitrag: | 71 von 2,076 (ID:43655177) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |