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Was heißt denn hier genehmigt?

S21: Plan und Feststellung

Die Ausgangslüge
Kefer sagte dazu der FAS: „Ich weise darauf hin, dass wir für Stuttgart 21 über die nötigen Planfeststellungsbeschlüsse und einen rechtskräftigen Finanzierungsvertrag verfügen.“

Die zweite Grundsatzlüge der Bahn AG
Geschäftsbericht 2001 der DB Netz AG: “Insgesamt gilt für neue Projekte – wie beispielsweise das Projekt Stuttgart 21 – grundsätzlich, dass eine Umsetzung erst nach abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren erfolgt.”

Weiterführende Links zu ausstehenden Genehmigungen

Grundwasserproblematik
02.08.2011 der VGH Mannheim lehnt den Eilantrag des BUND zum S21-Baustopp ab, bestätigt jedoch in der Begründung, dass ein neues Planfeststellungsverfahren durchaus notwendig werden kann:

Kosten und Risiken

Sonstiges
 
aus der Diskussion: Was haltet ihr von Stuttgart 21?
Autor (Datum des Eintrages): shakesbaer  (27.09.12 23:53:16)
Beitrag: 71 von 2,076 (ID:43655177)
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