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[posting]43664047[/posting]Tschuldigung, dass ich Deinen Monolog unterbreche!

Ich hoffe nur, dass das BVerfG diese Klage der Spinner nicht annimmt, damit das Ganze schnell ein Ende findet.

Übrigens:

Artikel 14 GG

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.




...der Bahnhof dient doch wohl zweifelsfrei dem Wohle der Allgemeinheit!!!!!!!!


Tschüss

sampler;)
 
aus der Diskussion: Was haltet ihr von Stuttgart 21?
Autor (Datum des Eintrages): sampler  (01.10.12 12:43:23)
Beitrag: 85 von 2,076 (ID:43664104)
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