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Es kommt immer darauf an.....

Man unterscheidet bei den DBA die sog. "große" und die "kleine" Auskunftsklausel. Die "große" Auskunftsklausel hast Du z.B. bei den Abkommen mit den westlichen Industriestaaten, die "kleine" Auskunftsklausel mit den meisten Entwicklungsländern. Die von Dir zitierte Auskunftsklausel ist eine "kleine" Auskunftsklausel.
Außerdem gibt es sog. "Spontanauskünfte", d.h. z.B. das deutsche Finanzamt teilt einer anderen Finanzbehörde bestimmte Zahlungen, Lieferungen oä mit. Mit welchen Staaten Spontanauskünfte bzw. ein automatischer Auskunftsaustausch erfolgt, kannst Du aus dieser Antwort der Bundesregierung sehen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702743.pdf
(S. 8 der Drucksache, Punkt 17 der Anfrage)

Die Auskünfte der Bundesregierung werden praktisch alle Deine Fragen beantworten. Interessant sind auch die Angaben zum Umfang des Auskunftsaustauschs, z.B. zur Anzahl der empfangenen Spontanauskünfte.

Den EU-Raum mußt Du Dir steuerlich praktisch als Inland vorstellen, hier funktioniert der Informationsaustausch problemlos - natürlich mit einer Ausnahme. Welche? Klar - Griechenland.

Näheres kannst Du hier lesen:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Internationale_A…

Dort wird auch an Beispielen erklärt, welche Anfragen bei einer großen bzw. kleinen Auskunftsklausel möglich sind.
 
aus der Diskussion: Doppelbesteuerungsabkommen
Autor (Datum des Eintrages): lalin1972  (26.10.12 12:11:17)
Beitrag: 3 von 3 (ID:43754742)
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