DGAP-HV: Conergy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2012 in Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG Conergy AG Hamburg - ISIN DE000A1KRCK4 - - WKN A1KRCK - Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgrund der Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG ein, die am Dienstag, den 18. Dezember 2012 um 10:00 Uhr (MEZ), in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindet. Tagesordnung Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der außerordentlichen Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Hauptversammlung wird hierzu eine vorläufige ungeprüfte, nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellte Bilanz der Conergy AG zum 30. September 2012 vorgelegt (die 'Zwischenbilanz'). Der Vorstand wird die Zwischenbilanz in der Hauptversammlung vorstellen und erläutern. Aktionäre haben im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Die Zwischenbilanz wird in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. *** Vorlagen an die Aktionäre Die vorläufige ungeprüfte Zwischenbilanz zum 30. September 2012 wird in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Teilnahme an der Hauptversammlung Das Aktiengesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre im Rahmen des in dieser Einberufung vorgesehenen einzigen Tagesordnungspunktes, nämlich der Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals, einen Beschluss fassen. Gleichwohl kann die Tagesordnung, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, nachträglich um Beschlussgegenstände ergänzt werden. Es ist daher nicht völlig ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Aus diesem Grund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich nicht nur über die Voraussetzungen zur Teilnahme, sondern auch zur Ausübung des Stimmrechts sowie die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte informiert. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 11. Dezember 2012 (MEZ), zugehen: Conergy AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt Fax: 069 / 136 - 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com (Betreff: 'Conergy HV') |
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aus der Diskussion: | Conergy - Kursziel 100 Euro! |
Autor (Datum des Eintrages): | qaim (09.11.12 18:44:06) |
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