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DGAP-HV: Conergy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2012 in Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Conergy AG

Hamburg

- ISIN DE000A1KRCK4 -
- WKN A1KRCK -


Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

Außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgrund der
Verlustanzeige des Vorstands
gemäß § 92 Abs. 1 AktG

ein, die am

Dienstag, den 18. Dezember 2012 um 10:00 Uhr (MEZ),

in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
stattfindet.

Tagesordnung

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals
gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der außerordentlichen Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein
Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Der Hauptversammlung wird hierzu eine vorläufige ungeprüfte, nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellte Bilanz der Conergy
AG zum 30. September 2012 vorgelegt (die 'Zwischenbilanz'). Der
Vorstand wird die Zwischenbilanz in der Hauptversammlung vorstellen
und erläutern. Aktionäre haben im Rahmen ihres Auskunftsrechts die
Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen.

Die Zwischenbilanz wird in der Hauptversammlung zur Einsicht
ausliegen.

***

Vorlagen an die Aktionäre

Die vorläufige ungeprüfte Zwischenbilanz zum 30. September 2012 wird
in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Aktiengesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre im Rahmen des in
dieser Einberufung vorgesehenen einzigen Tagesordnungspunktes, nämlich
der Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals, einen Beschluss
fassen. Gleichwohl kann die Tagesordnung, etwa durch ein Verlangen zur
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG,
nachträglich um Beschlussgegenstände ergänzt werden. Es ist daher
nicht völlig ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch
Beschlüsse gefasst werden. Aus diesem Grund werden die Aktionäre
nachfolgend vorsorglich nicht nur über die Voraussetzungen zur
Teilnahme, sondern auch zur Ausübung des Stimmrechts sowie die
Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte informiert.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§
126b BGB) bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf
des 11. Dezember 2012 (MEZ), zugehen:

Conergy AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt
Fax: 069 / 136 - 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com (Betreff: 'Conergy HV')
 
aus der Diskussion: Conergy - Kursziel 100 Euro!
Autor (Datum des Eintrages): qaim  (09.11.12 18:44:06)
Beitrag: 68,517 von 70,446 (ID:43808091)
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