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...Da habe ich mich bezüglich der "spanischen fiktiven QSt"
wohl auf einen falschen Experten verlassen. Prof. Büschgen
schreibt im "Das kleine Börsenlexikon, 15. Auflage" unter
"ausl. Wertpapiererträge - Spanien:...DBA v. 1966...
...Bei Zinsen erfolgt eine Anrechnung von 10 % als
Kapitalertragsteuer, auch wenn diese in Spanien nicht oder
nicht in dieser Höhe erhoben wurde.

Da das DBA bis heute nicht abgeändert wurde, ging ich davon
aus, daß dies (noch) so stimmt. Dabei stimmt es wohl so noch
nie!

Entschuldigung!

Was die vereinnahmten "Stückzinsen" angeht - angeblich
gibt es darauf keinerlei fQ - Du magst recht haben (???),
in der Anlage AUS steht nichts davon! - aber so lange die
Finanzbeamten davon nichts wissen....

"Spanische fiktive QSt" bekam ich noch nicht angerechnet, da
ich noch nie spanische Anleihen hatte....aber 15 % fQSt auf
Mexico-Zinsen - kein Problem - hähähähähä

kroko
 
aus der Diskussion: Ausfall von Staatsanleihen
Autor (Datum des Eintrages): krokodil1  (08.09.01 11:35:14)
Beitrag: 42 von 190 (ID:4382066)
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