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Bei Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet wird nun vor dieser Rechnung der eigene Verdienst mit dem Wert der Anlage 10 des SGB VI multipliziert. Dieser Wert gibt das Verhältnis der Einkommen in Ost und West wieder und liegt für dieses Jahr vorläufig bei 1,1889.

Damit wird der Ost-Verdienst "hochgewertet" und erst dann durch das (gesamtdeutsche) Durchnittsentgelt geteilt. Dadurch ergibt sich also bei gleichem Verdienst im Osten ein etwas höherer EP-Wert als im Westen.

(Hintergrund des Ganzen ist die Annahme, dass für die gleiche Tätigkeit im Osten ein geringerer Verdienst gezahlt wird - das stimmt nicht mehr für alle Beschäftigungen, aber leider immer noch für viele...)
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aus der Diskussion: Merkel dreht durch: Merkel verspricht höhere Ostrenten
Autor (Datum des Eintrages): StellaLuna  (20.11.12 20:32:06)
Beitrag: 98 von 111 (ID:43844799)
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