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nun das kommt ganz drauf an...

Wertpapiere gibt es ja auch noch als echte Papiere. Wenn Du ein solches Papier bei der Bank verwahren willst, dann übergibst du es am Schalter für die Wertpapiersammelverwahrung. Das wird aber zentral gemacht und nicht in jeder Filiale. Also schicken sie das Wertpapier zur Zentrale. Und wenn es da auf dem "Postweg" verlorengeht... In dem Fall haftet die Bank. Aber wenn du es dem S-Broker zuschickst, der ja keine Filiale hat, oder er es dir wieder zurück, weil du es wiederhaben willst, dann muß erst mal geklärt werden, wo es denn verschwunden ist. Bei denen im Postfach, oder bei deinem Postboten? Und daher diese Bestimmung.
 
aus der Diskussion: Wie können Wertpapiere abhandenkommen?
Autor (Datum des Eintrages): caramanga  (09.09.01 11:01:04)
Beitrag: 2 von 3 (ID:4384684)
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