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Bei einem beruflich bedingten Umzug kann man einiges absetzen wie Kosten der Wohnungssuche, evtl. doppelte Miete, Maklerkosten, Spedition usw. Der Pauschbetrag ist in der Tat dafür da, kleinere Ausgaben (wie z.B. Ändern von Gardinen) zusammenzufassen, ohne alles detailliert aufzulisten (auch wenn man nach Angabe der vorher genannten Kosten gar nicht auf die 1027 DM kommt).
Genaue Listen, was man bei Umzügen alles absetzen kann, sind in den einschlägigen Steuerberatungsbüchern zu finden.
 
aus der Diskussion: Pauschbetrag bei Umzug
Autor (Datum des Eintrages): MikeBoerse  (09.09.01 23:40:48)
Beitrag: 3 von 10 (ID:4386759)
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