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Hallo Herr Dirk Kirschbaum

Die Schutzgebühr die ich Ihnen überwiesen habe,für die Teilnahme bis 2015.
kann ich wohl abschreiben?.Sie waren zwar so nett, mir den Eingang per Mail zu
bestätigen,aber eine Gegenleistung wird wohl nicht mehr erfolgen.
Falls ich mich irren sollte,melden Sie sich bitte.
Nehmen Sie bitte eine Stellung dazu ein.
Eine Rück-Überweisung des Geldes wäre eine ehrenvolle Lösung.

Grüße von Medon
 
aus der Diskussion: Fehler oder Absicht?
Autor (Datum des Eintrages): medon  (01.12.12 15:11:22)
Beitrag: 41 von 42 (ID:43882910)
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