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Wenn das Seminar ganz eng im Bezug auf deine Tätigkeit bei diesem Finanzdienstleister zusammenhängt und du eigentlich dazu quasi "gedrängt" wurdest als zukünftiger Mitarbeiter dieses Seminar unbedingt zu besuchen, dann laß es darauf ankommen.
Wenn jedoch dieses Seminar ganz neutral von dir besucht werden sollte nur so zur Wissensbildung, dann haste Pech gehabt.
Privatrecht bleibt halt Privatrecht und wenn du einen entsprechenden privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen hast mußt du bezahlen-> reingefallen.

Es kommt also auf die Art der Geschäftsanbahnung meiner Meinung an wie du dich verhalten solltest.
Und dies muß alles beweisbar sein, denke daran.
 
aus der Diskussion: Rücktrittsgarantie vertraglich ausschließbar ?
Autor (Datum des Eintrages): alternative  (10.09.01 20:36:52)
Beitrag: 7 von 7 (ID:4393075)
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