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Zunächst einmal allen ein gutes neues Jahr. Bleibt gesund und genießt auch mal ein paar Mußestunden.

Es gibt eine interessante Entwicklung für alle Berater, die bilanzieren: Demnach sind Rückstellungen zu bilden für alle Verträge, bei denen es keine Provision mehr gibt (oder evtl. zu wenig) und bei denen in Zukunft noch Arbeit anfällt.

Quelle:

Dokument Nummer: 5234248
Bundesministerium der Finanzen, IV C 6 - S-2137 / 09 / 10002
Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 20.11.2012

Steuerliche Gewinnermittlung;

Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen

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Ok, was hat das mit dem Fragebogen zu tun? Liebe Kunden, das betrifft Euch auf Dauer. Denn es wird immer weniger Berater geben, die bereit sind, Verträge von Euch zu betreuen, bei denen die Bestands- bzw. Betreuungsprovisionen an den Ursprungsberater fließen.

=> In Frage 2 im Fragebogen wird das Thema schon seit Jahren behandelt.


Meine Empfehlung: Laßt Euch nur von Beratern beraten, die Euch schriftlich garantieren:


Auf Wunsch des Kunden werden alle von seine von mir betreuten Verträge mit allen Rechten und Pflichten freigegeben. Bei übernommenen Verträgen gilt das im Rahmen der erworbenen Rechte und Pflichten.


=> Ohnen diesen Passus - Anwälte hier mögen mir diesen gerne in eine rechtssichere Form gießen - lauft Ihr Gefahr, daß z.B. Eure Krankenversicherung bei der Allianz nicht "frei" ist, das heißt der Berater Eurer Wahl dafür keine Bestandsprovision bekommt und dann sogar noch Rückstellungen für die zu leistende Betreuung zu erstellen hätte.


Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, die Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Wunsch eines Kunden freizugeben. Fordert Ihr Kunden das ein und ein Hauptübel der Branche verschwindet (das andere ist das Verhältnis von Abschluß- zu Bestandsprovisionen).


Viele Grüße - interna
 
aus der Diskussion: AWD, DVAG, MLP sowie Maklerpools und die Fragen von Kunden
Autor (Datum des Eintrages): interna  (08.01.13 20:02:12)
Beitrag: 129 von 146 (ID:43996697)
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