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Auf sowas muss man erstmal kommen....

Die Frage ist natürlich nun, in welcher Größenordnung nicht vorhandene Umsätze erfunden worden sind. Solange das nicht klar ist, kann man mit dem Papier im Prinzip nur "zocken".

Es zeigt sich wieder einmal, dass das Prinzip der Prüfung durch einen vom Unternehmen selbst beauftragten und bezahlten Wirtschaftsprüfer (der gegebenenfalls noch auf den Auftrag angewiesen ist) nicht wirklich ausreichend sein kann.

Für mich ist die Gesellschaft erstmal ein viel zu heißes Eisen- wenn die Zahlen und korrigierten Bilanzen auf dem Tisch liegen, kann man ja nochmal neu überlegen.

Obs für diejenigen, die auf die gefälschten Bilanzen und Prospekte hereingefallen sind eine Regressmöglichkeit gibt, weiß ich leider nicht, nehme aber mal an, dass zumindestens die Vorstände schon in gewisser Weise haften (ist der eine Vorstand nicht Mitglied/Nachkomme der Firmengründerfamilie?)
 
aus der Diskussion: Hess- Neuer Wert mit Potential?
Autor (Datum des Eintrages): Huta  (21.01.13 20:54:49)
Beitrag: 58 von 218 (ID:44046433)
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