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Mein Wohnsitz ist in Deutschland.

Nach der Jahresabrechnung der Deka bin ich etwas verwundert.:confused:

Kein Wort von der Verrechnungssteuer. Dafür werden aber Kapitalertragsteuer ausgewiesen. Nachdem der erteilte Pauschbetrag ausgeschöpft war, habe ich aber nur noch diesen schweizer Fond verkauft.

Kann es sein, dass die schweizer Verrechnungssteuer über die deutsche Kapitalertragsteuer abgerechnet wird und ich sie damit über meine Steuererklärung zurückbekomme? Dann war die ganz Aufregung umsonst.

???
 
aus der Diskussion: Belege für die Erstattung der Schweizer Verrechnungssteuer
Autor (Datum des Eintrages): oldsmaug  (23.01.13 21:53:01)
Beitrag: 3 von 3 (ID:44056081)
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