Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]44068797[/posting]Entweder der Handwerker zahl freiwillig. Oder Dein Anwalt leitet die Zwangsvollstreckung in das Grundstück ein. Das heißt: Das Grundstück wird versteigert und Du bekommst das Geld, sofern der Versteigerungserlös ausreicht. Das wird auch davon abhängen, an welchem Rang die Sicherungshypothek im Grundbuch steht. Wenn das Grundstück zB noch finanziert ist, wird die Bank höchstwahrscheinlich vor Dir stehen und vorrangig befriedigt werden...
 
aus der Diskussion: Sicherungshypothek Grundschuld
Autor (Datum des Eintrages): tricky123  (26.01.13 20:58:24)
Beitrag: 4 von 7 (ID:44068821)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE