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Wirtschaftskriminalität =

Bereicherungskriminalität, die verübt wird im Zusammenhang mit der (tatsächlichen oder auch nur vorgetäuschten) Erzeugung, Herstellung und Verteilung von Gütern oder der Erbringung und Entgegennahme von Leistungen des wirtschaftlichen Bedarfs.

§ 74c Abs. 1 Nr. 1-6b Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) aufgeführten Straftaten.

* Gründungsschwindel durch Angabe falscher Vermögensverhältnisse
* Ausscheidens aus dem Wirtschaftsverkehr (z.B. Konkursdelikte). Insolvenzdelikte
* Betrug- und Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagen sowie Straftaten im Anlage- und Finanzierungsbereich
* Insiderhandel und Kursmanipulationen an den Börsen über betrügerisches Anbieten von unseriösen Anlageobjekten am „Grauen Kapitalmarkt“ bis hin zum Vorenthalten ... von Informationen
* Verletzung von Sorgfaltspflichten ?
* Vortäuschung von falschen Besitzständen
* Verschleierung von Firmenzusammenhängen und Geldflüssen
* Verwendung von der Bezeichnung "Swiss" ... Täuschung
* Vorsätzliche Täuschungsabsicht ... verschachtelte Firmenstruktur
* Verstoß gegen die Kontrollaufsicht
* Fahrlässigkeit mit dem Umgang von fremden Vermögen
* Kapitalanlagebetrug
* Veruntreuung
* Bankrott
* Datenveränderung
* Urkundenfälschung
* Buchführungs- und Bilanzmanipulationen

Fragen:
Geht es um Manipulationen von Intelligenztätern im Wirtschaftsverkehr die
"nicht dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz" genüge?

Geht es um Betriebskriminalität, d.h. die verschiedenen
Formen doloser Handlungen, die Firmenangestellte zur persönlichen Vorteilsnahme
und zum gleichzeitigen Nachteil ihres Unternehmens begehen?

Geht es um Vortäuschung einer wirtschaftlichen Betätigung – zu Gunsten von Unternehmern
und Unternehmen begangen werden. Als Beispiele lassen sich hier nennen:
Steuerhinterziehung, Buchhaltungs- und Bilanzierungsdelikte, Schmiergeldzahlungen
bei der Akquise von Aufträgen oder der öffentlichen Genehmigung von
Projekten, Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern einer Branche oder
vorsätzliche Konkurse und Insolvenzen?

Geht es um betrügerischen Handelns oder eine Übervorteilung von Vertragspartnern
gekennzeichnet ist.1 Sie verbindet sich dabei in der Regel mit einer
Verletzung des kaufmännischen Prinzips von Treu und Glauben?

Geht es da um Mitwisser die auch Mittäter sind, und daher fehlenden Anzeigeerstattern, die sonst in der überwiegenden Mehrzahl der Ermittlungsverfahren die Sache "ins Rollen bringen"?

Geht es um umfangreiche Vorbereitungshandlungen - beginnend bei der Gründung von Scheinfirmen im In- und Ausland, über den Aufbau weitverzweigter Vertriebsnetze, bis hin zu notwendigen finanziellen Vorleistungen in beträchtlicher Höhe - erforderlich sind, so daß man einige Fälle durchaus als Organisierte Kriminalität einstufen kann?

Geht es um Bereicherungskriminalität, die verübt wird im Zusammenhang mit der (tatsächlichen oder auch nur vorgetäuschten) Erzeugung, Herstellung und Verteilung von Gütern oder der Erbringung und Entgegennahme von Leistungen des wirtschaftlichen Bedarfs ?



Fragen -Diskussionen:
Was denkt ihr ?
Trifft eines oder mehrere Punkte der Wirtschaftskriminalität zu?
Welche Strafdaten auf welches Vergehen?
 
aus der Diskussion: SWISS FE STEEL GROUP AG (A0LFD1)
Autor (Datum des Eintrages): Sumpfstrasse1  (27.01.13 15:39:01)
Beitrag: 10,602 von 10,621 (ID:44069866)
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