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....allerdings hat man dann zunächst die Kosten zu tragen und die Bank würde das Geld bekommen.
Ich würde mir einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt besorgen,
bekommt man nur durch Nachweis des berechtigten Interesses, die eingetragene Zwangshypothek dürfte die Berechtigung beweisen.
Möglicherweise hat der Anwalt das bereits miterledigt.

mfg, lemmus
 
aus der Diskussion: Sicherungshypothek Grundschuld
Autor (Datum des Eintrages): Lemmus  (27.01.13 16:02:23)
Beitrag: 7 von 7 (ID:44069902)
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