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Interessantes Thema.

Zumindest die Bundeswehr - wenn ich mich recht erinnere - kennt als Disziplinarmaßnahme die Entlassung aus dem Dienst unter Wegfall von Dienstbezügen.
 
aus der Diskussion: Aufforderung zum Rücktritt!!!
Autor (Datum des Eintrages): Silberpfeil1  (07.02.13 14:24:40)
Beitrag: 3 von 11 (ID:44114494)
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