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Da brodelt die Gerüchteküche heftig und die MAC Capital AG selbst sorgt in bewährter Manier dafür, dass Alles am Kochen bleibt.

Zunächst kommen monatelang keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit, dann überschlagen sich die Ankündigungen, steigern sich vom Stakkato zur Kakophonie.

Das Aktionärsanschreiben vom Dezember erfolgt noch auf dem Kopfbogen der MAC, jede Seite aufgehübscht mit dem Emblem der Gesellschaft und verfasst im Namen des Boards, das die drei Mitglieder Dr. Zillich (Präsident des Verwaltungsrates), Gert Wolf (Delegierter CEO) und Rupert Harrison umfasst.

Das Aktionärsanschreiben vom 13.02.2013, in dem die Insolvenzen der MAC und deren Beteiligungen „angekündigt“ werden, muss schon ohne schmückenden Zierrat auskommen. Das Aktionärsanschreiben erfolgt auch nicht im Namen des Boards sondern nur noch von dem Präsidenten des Verwaltungsrates und Gert Wolf als einfachem Mitglied des Verwaltungsrates, nachdem im gleichen Anschreiben, die Aktionäre über den vorherigen Rücktritt Wolfs als CEO informiert wurden.

Angeblich soll just dieser Herr Wolf nun gestern abermals ein Aktionärsanschreiben versandt haben, mit krudem Inhalt und ihm als alleinigem Unterzeichneten.

In gedanklicher Weiterführung der aktuellen Entwicklungen sollte doch die Frage erlaubt sein, ob es überhaupt noch einen Verwaltungsrat bei der MAC gibt?!

Zweifelhaft ist auch die rechtliche Qualität dieser Aktionärsanschreiben. Nach den statuarischen Festsetzungen müssen Mitteilungen an die Aktionäre durch Publikation im SHAB oder, sofern die Namen und Adressen sämtlicher Aktionäre bekannt sind, durch Brief oder eingeschriebenen Brief erfolgen.

Zu schlechter Letzt hat sich der Hinweis von „Alpenmädel“ (http://boerse.freenet.de/forum/MAC_Capital_AG_guter_Long_Inv… über einen Aufruf im Zuger Amtsblatt (Die Mac Capital wurde aufgefordert den Organmangel zu beheben, ansonsten die AG vom Richter in die Liquidation geschickt würde), angeblich bewahrheitet. Danach ist „ … diese Gesellschaft mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug, Einzelrichter, vom 15.02.2013 aufgelöst, und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet …“.

Wenn dem so wäre, müsste dann nicht der erneute Aufruf des Gert Wolf, Kapital zur Überbrückungsfinanzierung bereitzustellen, rechtlich zumindest als Täuschung gewertet werden?
 
aus der Diskussion: MAC Capital - Chance oder Strohfeuer
Autor (Datum des Eintrages): animadversor  (20.02.13 10:58:15)
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