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Einige Überlegungen hinsichtlich des vom Kantonsgericht festgestellten Organisationsmangels

Verwaltungsräte und oGV
Gemäß den Statuten der MAC werden die Verwaltungsräte je bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt, wobei mindestens eine ordentliche Generalversammlung jährlich stattzufinden hat. Die letzte oGV der MAC, anlässlich der auch die amtierenden VRe gewählt wurden, fand am 16.09.2011 (für 2010) statt. Das Gebot der Jährlichkeit ist also nicht eingehalten. Für die oGV ist der VR verantwortlich. Die VRe sind vorliegend vielleicht gerade deshalb noch im Amt, weil sie entgegen den Gesellschaftsstatuten noch keine oGV und damit auch keine Wahlen zum VR durchgeführt haben. Möglicherweise aber verfügt die MAC aus genau diesem Grund über keinen VR mehr.

Revisionsstelle
Nach OR muss eine AG eine Revisionsstelle berufen. Was aber, wenn die Revisionsstelle ihr Mandat niedergelegt haben sollte? Eine neue Revisionsstelle muss aber wieder durch die Generalversammlung bestimmt werden.

Zeichnungsberechtigte Personen
Eine zur Vertretung der Aktiengesellschaft befugte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sofern wie bei der MAC Kollektivunterschrift zu zweit eingeführt ist mindestens zwei. Was, wenn aus den o.g. oder anderen Gründen keine ausreichende Anzahl von Personen mehr zeichnungsberechtigt ist?

Mit der nächsten Veröffentlichung des Zuger Amtsblatts werden wir genaueres erfahren.
 
aus der Diskussion: MAC Capital - Chance oder Strohfeuer
Autor (Datum des Eintrages): animadversor  (20.02.13 17:41:03)
Beitrag: 130 von 153 (ID:44164875)
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