[posting]44215484[/posting]falsch!! nach BKGG Paragraph 2 .....noch NICHT das 25.Lebensjahr vollendet haben. außer: ...wegen körperlicher,geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist,sich selbst zu unter- halten.Dann natürlich ja. |
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aus der Diskussion: | Absetzbarkeit von Unterhalt an volljährige Kinder |
Autor (Datum des Eintrages): | oscarello (05.03.13 14:25:47) |
Beitrag: | 5 von 8 (ID:44215865) |
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