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[posting]44215484[/posting]falsch!!
nach BKGG Paragraph 2

.....noch NICHT das 25.Lebensjahr vollendet haben.
außer:
...wegen körperlicher,geistiger oder seelischer
Behinderung außerstande ist,sich selbst zu unter-
halten.Dann natürlich ja.
 
aus der Diskussion: Absetzbarkeit von Unterhalt an volljährige Kinder
Autor (Datum des Eintrages): oscarello  (05.03.13 14:25:47)
Beitrag: 5 von 8 (ID:44215865)
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