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[posting]44213283[/posting]....wenn der zu Unterstützende ein sog."unschädliche
Vermögen" bis zu einem Verkehrswert von 15.500.--
besitzt;)
 
aus der Diskussion: Absetzbarkeit von Unterhalt an volljährige Kinder
Autor (Datum des Eintrages): oscarello  (05.03.13 14:34:37)
Beitrag: 7 von 8 (ID:44215919)
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