Der vor dem 25. Lebensjahr geleistet Grund/Zivildienst verlängert das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus um die geleistete Zeit. |
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aus der Diskussion: | Absetzbarkeit von Unterhalt an volljährige Kinder |
Autor (Datum des Eintrages): | sausebraus2000 (05.03.13 16:30:22) |
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