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Mainova Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Bekanntmachung

Gemäß §§ 248a Satz 1, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 18.12.2012 (AZ: 3-05 O 96/12) über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Aktionäre Caterina Steeg, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Hagen Crusius, als Minderjähriger vertreten durch Frau Karen und Herrn Rainer Crusius, und JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, mit der Nebenintervenientin FCKW AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, gegen die Mainova Aktiengesellschaft entschieden hat.

Der auf der Hauptversammlung vom 06.06.2012 gefasste Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrages zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main) wurde für nichtig erklärt. Die Mainova Aktiengesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Da das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluss vom 04.12.2012 (AZ: 3 AktG 3/12) im Freigabeverfahren festgestellt hat, dass die vorgenannten Klagen der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, hat die Mainova Aktiengesellschaft auf die Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.



Frankfurt am Main, im Februar 2013

Mainova Aktiengesellschaft

Der Vorstand

ebundesanzeiger vom 15.03.2013
 
aus der Diskussion: Mainova WKN 655346 Übernahme
Autor (Datum des Eintrages): daPietro  (15.03.13 20:24:12)
Beitrag: 20 von 66 (ID:44259379)
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