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[posting]44069866[/posting]Achtung: Es ist nur ein "Interessanter Artikel " zu einem völlig anderem Fall!

http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/BB_2012_537_MM.pdf

„BGH verschärft Haftung bei unterlassener Ad-hoc-Mitteilung“

Entscheidung
Der BGH stellt zunächst klar, dass allein die Marktmanipulation nicht zu
Schadensersatzansprüchen von Anlegern führt. § 20a WpHG ist kein
Schutzgesetz
i.S. v. § 823 Abs. 2 BGB. Das entsprach der schon bisher
herrschenden Meinung (s. die Nachweise in Tz. 20 des Urteils). Ferner
lehnt er auch eine Haftung nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche
Schädigung) kurz und knapp ab. Das ist etwas überraschend, war der
§ 826 BGB in der Gestalt der sog. Informationsdeliktshaftung doch bis-
her das Hauptinstrument des Anlegerschutzes bei Falschinformation
des Kapitalmarkts (BGH, 19.7.2004 – II ZR 218/03, BB 2004, 1816, 1818
– Infomatec I; s. dazu auch den IKB Parallelfall beim OLG Düsseldorf,
7.4.2011 – I-6 U 7/10, BB 2011, 2446 mit BB-Komm.
Müller-Michaels
,BB
2011, 2450). Stattdessen stützt sich der BGH auf § 37b Abs. 1 Nr. 1
WpHG, nach dem ein börsennotiertes Unternehmen einem Anleger den
Schaden zu ersetzen hat, der diesem dadurch entstanden ist, dass er
Finanzinstrumente zu einem Zeitpunkt erworben hat, in dem das Unter-
nehmen Insiderinformationen hätte veröffentlichen müssen.
Der BGH
hielt die Höhe des Subprime-Anteils der unmittelbaren und mittelbaren
Investments der IKB für eine solche Insiderinformation, die die IKB mit
einer Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlichen müssen. Dann folgt die
nächste Überraschung. Denn anders als die bisher herrschende Mei-
nung (s. die Nachweise in Tz. 49 des Urteils) billigt der BGH dem Anle-
ger einen Ersatz des sog. Erwerbsschadens zu, d.h., er kann den kom-
pletten Kaufpreis gegen Hingabe der Aktien verlangen. Der sog. Diffe-
renzschaden, also die Differenz zwischen dem Kaufkurs und dem hypo-
thetischen Kurs bei Veröffentlichung der Insidertatsache, kann
wahlweise ebenfalls verlangt werden
 
aus der Diskussion: SWISS FE STEEL GROUP AG (A0LFD1)
Autor (Datum des Eintrages): Sumpfstrasse1  (20.03.13 17:19:51)
Beitrag: 10,603 von 10,621 (ID:44277606)
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