[posting]44069866[/posting]Achtung: Es ist nur ein "Interessanter Artikel " zu einem völlig anderem Fall! http://www.verschmelzungsbericht.de/wp-content/uploads/BB_2012_537_MM.pdf „BGH verschärft Haftung bei unterlassener Ad-hoc-Mitteilung“ Entscheidung Der BGH stellt zunächst klar, dass allein die Marktmanipulation nicht zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern führt. § 20a WpHG ist kein Schutzgesetz i.S. v. § 823 Abs. 2 BGB. Das entsprach der schon bisher herrschenden Meinung (s. die Nachweise in Tz. 20 des Urteils). Ferner lehnt er auch eine Haftung nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) kurz und knapp ab. Das ist etwas überraschend, war der § 826 BGB in der Gestalt der sog. Informationsdeliktshaftung doch bis- her das Hauptinstrument des Anlegerschutzes bei Falschinformation des Kapitalmarkts (BGH, 19.7.2004 – II ZR 218/03, BB 2004, 1816, 1818 – Infomatec I; s. dazu auch den IKB Parallelfall beim OLG Düsseldorf, 7.4.2011 – I-6 U 7/10, BB 2011, 2446 mit BB-Komm. Müller-Michaels ,BB 2011, 2450). Stattdessen stützt sich der BGH auf § 37b Abs. 1 Nr. 1 WpHG, nach dem ein börsennotiertes Unternehmen einem Anleger den Schaden zu ersetzen hat, der diesem dadurch entstanden ist, dass er Finanzinstrumente zu einem Zeitpunkt erworben hat, in dem das Unter- nehmen Insiderinformationen hätte veröffentlichen müssen. Der BGH hielt die Höhe des Subprime-Anteils der unmittelbaren und mittelbaren Investments der IKB für eine solche Insiderinformation, die die IKB mit einer Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlichen müssen. Dann folgt die nächste Überraschung. Denn anders als die bisher herrschende Mei- nung (s. die Nachweise in Tz. 49 des Urteils) billigt der BGH dem Anle- ger einen Ersatz des sog. Erwerbsschadens zu, d.h., er kann den kom- pletten Kaufpreis gegen Hingabe der Aktien verlangen. Der sog. Diffe- renzschaden, also die Differenz zwischen dem Kaufkurs und dem hypo- thetischen Kurs bei Veröffentlichung der Insidertatsache, kann wahlweise ebenfalls verlangt werden |
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aus der Diskussion: | SWISS FE STEEL GROUP AG (A0LFD1) |
Autor (Datum des Eintrages): | Sumpfstrasse1 (20.03.13 17:19:51) |
Beitrag: | 10,603 von 10,621 (ID:44277606) |
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