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hallo paddi,

der pauschbetrag gilt immer, auch wenn die tatsächlichen kosten niedriger sein sollten. wenn sie höher sind (also z.b. bei großer entfernung) dann muß alles detailliert belegt werden ;)
 
aus der Diskussion: Pauschbetrag bei Umzug
Autor (Datum des Eintrages): casel  (17.09.01 19:16:41)
Beitrag: 8 von 10 (ID:4440675)
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