hallo paddi, der pauschbetrag gilt immer, auch wenn die tatsächlichen kosten niedriger sein sollten. wenn sie höher sind (also z.b. bei großer entfernung) dann muß alles detailliert belegt werden |
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aus der Diskussion: | Pauschbetrag bei Umzug |
Autor (Datum des Eintrages): | casel (17.09.01 19:16:41) |
Beitrag: | 8 von 10 (ID:4440675) |
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