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[posting]44573305[/posting]Beispiel 3: das Ehegattensplitting

Wir wollen nicht die Ehe, sondern Familien mit Kindern in den Mittelpunkt der Familienförderung stellen. Das Ehegattensplitting spiegelt ein Gesellschaftbild aus den 1950er Jahren. Es subventioniert Alleinverdiener-Ehen und hält Frauen davon ab, eine Erwerbsarbeit anzunehmen. Die EU und die OECD haben Deutschland bereits mehrfach aufgefordert, diese Fehlanreize abzuschaffen. Wir tun dies in sozialverträglichen Schritten. Der Grundfreibetrag kann auf den anderen Partner übertragen werden und zusätzlich sichern wir zunächst einen Splittingvorteil von 1.500 Euro. Paare mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 60.000 Euro werden daher von der Reform ausgenommen, selbst dann, wenn es Alleinverdiener-Ehen sind. Bei Paaren mit gleichmäßigerer Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit sieht es noch günstiger aus: Schon Paare, bei denen zum Beispiel der Mann 2/3 und die Frau 1/3 des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet, sind von der Reform überhaupt nicht betroffen.

 
aus der Diskussion: Aufgepasst !!! Die Räuber ....
Autor (Datum des Eintrages): migi20  (06.05.13 11:26:45)
Beitrag: 14 von 42 (ID:44573331)
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