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Hallo Rene,

vielen Dank für das Beispiel. Es wäre nett, wenn du mir folgende Schlussfolgerungen noch mal bestätigen könntest:

Bei Übertrag meldet Bank A an Bank B als Kaufpreis nur den Preis ohne Stückzinsen als Anschaffungspreis.

Wenn man von Kursschwankungen und der Verrechnung mit möglichen anderen Gewinnen bei Bank A absieht, ist in diesem Jahr kein Gewinn/Verlust vorhanden. Sinn des Ganzen ist, die Altverluste als Neuverluste nach 2014 zu retten.

In 2014 kann dann ein Antrag auf Verlustbescheinigung bei Bank A gestellt werden und der 2014 dann nicht verbrauchte Verlust kann per Steuererklärung zeitlich unbegrenzt mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Außerdem kann er, da es sich um Stückzinsen handelt, im Gegensatz zu den Altverlusten auch mit Zinseinnahmen verrechnet werden.
Das Risiko besteht darin, dass bedingt durch die Übertragungszeit Verluste entstehen.

Grüße
Peter
 
aus der Diskussion: Anrechnung von Stückzinsen auf Altverluste
Autor (Datum des Eintrages): Stadtmusikant  (28.05.13 08:41:34)
Beitrag: 5 von 7 (ID:44727709)
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