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[posting]44727709[/posting]Hallo Peter,
hier die Antworten:

Bei Übertrag meldet Bank A an Bank B als Kaufpreis nur den Preis ohne Stückzinsen als Anschaffungspreis.
Korrekt - als Anschaffungspreis wird Kaufpreis ohne Stückzinsen mit übertragen.

Wenn man von Kursschwankungen und der Verrechnung mit möglichen anderen Gewinnen bei Bank A absieht, ist in diesem Jahr kein Gewinn/Verlust vorhanden. Sinn des Ganzen ist, die Altverluste als Neuverluste nach 2014 zu retten.
Richtig!

In 2014 kann dann ein Antrag auf Verlustbescheinigung bei Bank A gestellt werden und der 2014 dann nicht verbrauchte Verlust kann per Steuererklärung zeitlich unbegrenzt mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Kannst Du, brauchst Du aber nicht ... Du kannst den Verrechnungstopf bei Bank A auch stehen lassen und mit zukünftigen Gewinnen/Zinsen dort verrechnen.

Außerdem kann er, da es sich um Stückzinsen handelt, im Gegensatz zu den Altverlusten auch mit Zinseinnahmen verrechnet werden.
Das Risiko besteht darin, dass bedingt durch die Übertragungszeit Verluste entstehen.

Richtig - ausserdem fallen natürlich auch Kauf-/Verkaufsspesen an. Je nach Höhe der Altverluste brauchst Du auch entsprechend hohe Anlagebeträge bzw. musst das Spiel mehrmals durchführen.

Rene
 
aus der Diskussion: Anrechnung von Stückzinsen auf Altverluste
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (29.05.13 20:19:37)
Beitrag: 6 von 7 (ID:44743613)
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