. aus http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,159057,00.… Durchbruch im Anlegerschutz Erstmals wurde ein Schadensersatz-Prozess gegen eine Nemax-Firma zugunsten des Klägers entschieden. Das Landgericht Augsburg sprach einem ehemaligen Infomatec-Aktionär eine Summe von rund 100.000 Mark zu. (...) Das Urteil hat nach Einschätzung zahlreicher Fachleute Präzedenz-Charakter. Anwalt Klaus Rotter: "Zum ersten Mal seit Verabschiedung des deutschen Aktiengesetzes im Jahre 1873 wurde ein derartiger Fall zugunsten des Klägers entschieden. Wir sind der Ansicht, dass diese Entscheidung auf zahlreiche andere Fälle am Neuen Markt übertragbar ist. Starke Parallelen sehen wir zum Beispiel bei Metabox, Sunburst und EM.TV." |
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aus der Diskussion: | Sensationsurteil gegen Infomatec |
Autor (Datum des Eintrages): | niewiedernemax (24.09.01 11:44:47) |
Beitrag: | 1 von 123 (ID:4486087) |
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