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aus http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,159057,00.…

Durchbruch im Anlegerschutz

Erstmals wurde ein Schadensersatz-Prozess gegen eine
Nemax-Firma zugunsten des Klägers entschieden. Das
Landgericht Augsburg sprach einem ehemaligen
Infomatec-Aktionär eine Summe von rund 100.000 Mark zu.

(...)

Das Urteil hat nach Einschätzung zahlreicher Fachleute
Präzedenz-Charakter. Anwalt Klaus Rotter: "Zum ersten Mal seit
Verabschiedung des deutschen Aktiengesetzes im Jahre 1873
wurde ein derartiger Fall zugunsten des Klägers entschieden. Wir
sind der Ansicht, dass diese Entscheidung auf zahlreiche andere
Fälle am Neuen Markt übertragbar ist. Starke Parallelen sehen wir
zum Beispiel bei Metabox, Sunburst und EM.TV."
 
aus der Diskussion: Sensationsurteil gegen Infomatec
Autor (Datum des Eintrages): niewiedernemax  (24.09.01 11:44:47)
Beitrag: 1 von 123 (ID:4486087)
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