Nicht zu früh freuen ! Da kommt erst noch mal die Berufung Dann die Revision zum BGH Dann wenn noch irgendwelche Grundrechte tangiert sind die Klage vor dem BVerfG und dann erst ein endgültiges Urteil. das dauert dann noch ein wenig und kostest viel RA Honorar und Gerichtsgebühren. Wer am Ende verdient ist also klar... |
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aus der Diskussion: | Sensationsurteil gegen Infomatec |
Autor (Datum des Eintrages): | Joh316 (24.09.01 11:53:29) |
Beitrag: | 2 von 123 (ID:4486146) |
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