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Nicht zu früh freuen !

Da kommt erst noch mal die Berufung

Dann die Revision zum BGH

Dann wenn noch irgendwelche Grundrechte tangiert sind die Klage vor dem BVerfG

und dann erst ein endgültiges Urteil.

das dauert dann noch ein wenig und kostest viel RA Honorar und Gerichtsgebühren.

Wer am Ende verdient ist also klar...
 
aus der Diskussion: Sensationsurteil gegen Infomatec
Autor (Datum des Eintrages): Joh316  (24.09.01 11:53:29)
Beitrag: 2 von 123 (ID:4486146)
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