@ freaky007: Bin auch kein Jurist, aber nach dem aktuellen Stand der Dinge müssen die Vorstände wohl zahlen. Dazu ein Auszug aus der heutigen Reutersmeldung zum gleichen Thema: Augsburg/Grünwald, 24. Sep (Reuters) - In dem Prozess gegen die Gründer der insolventen Augsburger Infomatec AG hat ein Gericht erstmals den Schadenersatzanspruch eines Kleinanlegers wegen falscher Ad-hoc-Meldungen anerkannt. Die Infomatec-Gründer Gerhard Harlos und Alexander Häfele müssen nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg vom Montag einem Kleinanleger 100.000 DM Schadensersatz zahlen. Richter Hans Gleich sagte bei der Urteilsverkündung, Anleger hätten nach der Auffassung seiner Kammer bei falschen Angaben über die Lage eines Unternehmens sehr wohl Anspruch auf Schadenersatz. Eine Richterin am Amtsgericht München hatte dies noch vor einigen Wochen verneint, weil die entsprechende Vorschrift im Börsengesetz nicht dem Schutze des einzelnen Anlegers diene. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann noch Berufung eingelegt werden. Der Münchener Anleger-Anwalt Klaus Rotter, der die Kläger in dem Fall vertreten hatte, sagte nach Verkündung des Urteils, das Urteil erleichtere die rechtliche Argumentation der Anwälte auch in anderen Zivilprozessen von Anlegern wie etwa gegen den Münchener Medienkonzern EM.TV. Seinem Mandanten sei alles zugesprochen worden, was er eingeklagt habe. |
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aus der Diskussion: | Sensationsurteil gegen Infomatec |
Autor (Datum des Eintrages): | cyberkai99 (24.09.01 13:04:48) |
Beitrag: | 12 von 123 (ID:4486638) |
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