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@ freaky007:

Bin auch kein Jurist, aber nach dem aktuellen Stand der
Dinge müssen die Vorstände wohl zahlen.

Dazu ein Auszug aus der heutigen
Reutersmeldung zum gleichen Thema:

Augsburg/Grünwald, 24. Sep (Reuters) - In dem Prozess gegen
die Gründer der insolventen Augsburger Infomatec AG hat
ein Gericht erstmals den Schadenersatzanspruch eines
Kleinanlegers wegen falscher Ad-hoc-Meldungen anerkannt. Die
Infomatec-Gründer Gerhard Harlos und Alexander Häfele müssen
nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg vom Montag einem
Kleinanleger 100.000 DM Schadensersatz zahlen.


Richter Hans Gleich sagte bei der Urteilsverkündung, Anleger
hätten nach der Auffassung seiner Kammer bei falschen Angaben
über die Lage eines Unternehmens sehr wohl Anspruch auf
Schadenersatz.

Eine Richterin am Amtsgericht München hatte dies noch vor
einigen Wochen verneint, weil die entsprechende Vorschrift im
Börsengesetz nicht dem Schutze des einzelnen Anlegers diene.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann noch Berufung
eingelegt werden. Der Münchener Anleger-Anwalt Klaus Rotter,
der die Kläger in dem Fall vertreten hatte, sagte nach Verkündung
des Urteils, das Urteil erleichtere die rechtliche Argumentation der
Anwälte auch in anderen Zivilprozessen von Anlegern wie etwa
gegen den Münchener Medienkonzern EM.TV. Seinem
Mandanten sei alles zugesprochen worden, was er eingeklagt habe.
 
aus der Diskussion: Sensationsurteil gegen Infomatec
Autor (Datum des Eintrages): cyberkai99  (24.09.01 13:04:48)
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