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Guck irgendwo im Internet, da wirds schon stehen und (leider) mich bestätigen; ich hab diesbezüglich aus Eigeninteresse das ganze genau verfolgt.

Im übrigen wird es Dir der gesunde Juristenverstand wohl sagen - irgendwas mit Vertrauensschutz für bestehende Verträge oder dergleichen; in jedem Fall hab ich mehrfach gelesen, dass die Novelle nur für Verträge greift, die ab dem 1.9. geschlossen wurden.
 
aus der Diskussion: @alle Wohnungskündigung
Autor (Datum des Eintrages): Neemann  (24.09.01 14:18:48)
Beitrag: 5 von 16 (ID:4487261)
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