Guck irgendwo im Internet, da wirds schon stehen und (leider) mich bestätigen; ich hab diesbezüglich aus Eigeninteresse das ganze genau verfolgt. Im übrigen wird es Dir der gesunde Juristenverstand wohl sagen - irgendwas mit Vertrauensschutz für bestehende Verträge oder dergleichen; in jedem Fall hab ich mehrfach gelesen, dass die Novelle nur für Verträge greift, die ab dem 1.9. geschlossen wurden. |
|
aus der Diskussion: | @alle Wohnungskündigung |
Autor (Datum des Eintrages): | Neemann (24.09.01 14:18:48) |
Beitrag: | 5 von 16 (ID:4487261) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |