Im Vertrag muesste auch stehen, dass fuer verdeckte Maengel, welche innerhalb eines Jahres auftreten, der Vorbesitzer haftet. Hier koennte es sich sogar um arglistige Taeuschung handeln, wenn dieser Schaden zur Besichtigung "renoviert" wurde. Es ist klar das Schimmel erst wieder nach geraumer Zeit zum Vorschein kommt. Mit einer Renovierung wird es da nicht getan sein, das ist schon etwas Groesseres eine Wand trocken zu legen. Aber ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir daher nichts raten. Auf jeden Fall wuerde ich mit dem Verkaeufer verhandeln und gegebenfalls mit dem Anwalt drohen. Gruss PO |
|
aus der Diskussion: | Bitte um rechtlichen Tip!!!! |
Autor (Datum des Eintrages): | Pannenoli (24.09.01 14:59:05) |
Beitrag: | 6 von 14 (ID:4487677) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |