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Im Vertrag muesste auch stehen, dass fuer verdeckte Maengel,
welche innerhalb eines Jahres auftreten, der Vorbesitzer
haftet.
Hier koennte es sich sogar um arglistige Taeuschung
handeln, wenn dieser Schaden zur Besichtigung
"renoviert" wurde. Es ist klar das Schimmel erst wieder
nach geraumer Zeit zum Vorschein kommt.
Mit einer Renovierung wird es da nicht getan sein,
das ist schon etwas Groesseres eine Wand trocken zu
legen.
Aber ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir daher nichts
raten. Auf jeden Fall wuerde ich mit dem Verkaeufer
verhandeln und gegebenfalls mit dem Anwalt drohen.
Gruss PO
 
aus der Diskussion: Bitte um rechtlichen Tip!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Pannenoli  (24.09.01 14:59:05)
Beitrag: 6 von 14 (ID:4487677)
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