Im Vertrag steht etwas von "Übernommen wie es steht und liegt", ohne Gewährleistung. Trotzdem muß doch eine gewisse Haftung da sein wenn es z.B. wirklich "einfach übertüncht" wurde. |
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aus der Diskussion: | Bitte um rechtlichen Tip!!!! |
Autor (Datum des Eintrages): | DasWiesel (24.09.01 16:15:30) |
Beitrag: | 9 von 14 (ID:4488388) |
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