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Im Vertrag steht etwas von "Übernommen wie es steht und liegt", ohne Gewährleistung. Trotzdem muß doch eine gewisse Haftung da sein wenn es z.B. wirklich "einfach übertüncht" wurde.
 
aus der Diskussion: Bitte um rechtlichen Tip!!!!
Autor (Datum des Eintrages): DasWiesel  (24.09.01 16:15:30)
Beitrag: 9 von 14 (ID:4488388)
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