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wer mängel als verkäufer verschweigt, macht sich schadensersatzpflichtig, egal was im kaufvertrag steht,
das schreibt der gesetzgeber vor,

müßte aber eigentlich auch der notar entsprechend im kaufvertrag berücksichtigt haben

schimmel ist ein schwerer mangel, wenn der verkäufer zusätzlich noch makler ist, müßte er die notwendige fachkenntnis haben, für mich ist das ne arglistige täuschung
und wie ich die rechtspechung hier kenne hat man immer gute aussichten in sollchen fällen gegen makler zu gewinnen
 
aus der Diskussion: Bitte um rechtlichen Tip!!!!
Autor (Datum des Eintrages): taccer  (24.09.01 17:11:48)
Beitrag: 10 von 14 (ID:4488877)
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