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In den Mietvertrag schauen-steht dort, dass die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Kündigung gelten:
Glück gehabt, einfach neue Kündigung mit 3-Monatsfrist erklären.
Sind Kündigungsfristen im Vertrag gesondert ausgehandelt worden- erstmal Pech gehabt. Vielleicht trotzdem einfach mal mit neuer gesetzlicher Frist kündigen und abwarten, wie der Vermieter reagiert.
 
aus der Diskussion: @alle Wohnungskündigung
Autor (Datum des Eintrages): zakon  (24.09.01 19:32:22)
Beitrag: 16 von 16 (ID:4490257)
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