In den Mietvertrag schauen-steht dort, dass die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Kündigung gelten: Glück gehabt, einfach neue Kündigung mit 3-Monatsfrist erklären. Sind Kündigungsfristen im Vertrag gesondert ausgehandelt worden- erstmal Pech gehabt. Vielleicht trotzdem einfach mal mit neuer gesetzlicher Frist kündigen und abwarten, wie der Vermieter reagiert. |
|
aus der Diskussion: | @alle Wohnungskündigung |
Autor (Datum des Eintrages): | zakon (24.09.01 19:32:22) |
Beitrag: | 16 von 16 (ID:4490257) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |