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ich würde mal mit den nachbarn plaudrn, vielleicht kann auf diesem weg herausgefunden werden, ob das Problem schon früher bestand, ist doch manchmal so, daß man guckt , ob die anderen ein änliches problem haben und mal drüber gesprochen haben. vielleicht handelt es sich um einen früheren nicht ordnungsgemäß beseitigten wasserschaden durch einen nachbarn oder was auch immer- so weit zur Vorkenntnis Mangels des verkäufers. ich vrstehe die frage so, daß die wohnung 4 jahre alt ist, und nicht der vertragsabschluß so lange zurückliegt.
 
aus der Diskussion: Bitte um rechtlichen Tip!!!!
Autor (Datum des Eintrages): curacanne  (24.09.01 22:01:16)
Beitrag: 13 von 14 (ID:4491497)
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