Soll das heißen, dass du bisher noch nie eine ESt-Erklärung abgegeben hast und nun wissen willst, ob du für 1999 eine abgeben sollst? In erster Linie ist zu prüfen, ob du aus anderen Gründen als den Speku-Einkünften zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet bist.Wenn du Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit hast, erfolgt die Prüfung nach § 46 EStG. Im Moment blick ich bei dir noch nicht voll durch. |
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aus der Diskussion: | Wichtige Frage zum Verlustrücktrag!Bitte um Antwort! |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (25.09.01 18:16:09) |
Beitrag: | 5 von 7 (ID:4498057) |
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