Gut das es den Treuhänder gibt: aber ihr müsst eure Ansprüche dort auch anmelden. Hier informatorisch einen Auszug aus dem Treunhandvertrag: § 2. AUFGABEN DES TREUHÄNDERS § 2.1 Der Treuhänder nimmt für die Anleihegläubiger alle zur Übernahme und Verwaltung der Sicherheiten erforderlichen Maßnahmen wahr. Er übt nach Maßgabe dieses Vertrages die Gläubigerrechte und – pflichten gegenüber den Sicherungsgebern aus. § 2.2 Der Treuhänder hat die Sicherheiten als Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten § 2.3 Der Treuhänder ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen oder sich zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. § 2.4 Der Treuhänder ist berechtigt und verpflichtet, die Freigabe der Sicherheiten durch Bewilligung der Löschung im Grundbuch, Abtretung an Dritte, Rückübertragung an den Sicherungsgeber zu erklären, wenn a) die Emittentin die zu sichernde Anleihe an den Anleihegläubiger zurückgezahlt hat oder b) eine andere bedingungsgemäße Sicherheit für den Treuhänder bestellt ist. wichtig ist das er die Rechte der Anleihegläubiger auch auf der Gläubigerversammlung mit nachdruck vertritt....sonst!! § 8. HAFTUNG DES TREUHÄNDERS § 8.1 Der Treuhänder ist verpflichtet, mit der berufsüblichen Sorgfalt zu handeln. Eine Haftung des Treuhänders ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. § 8.2 Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder – gleich aus welchen Gründen – verjähren in drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt. § 8.3 Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Anleihegläubiger mit seiner Anleihe und mit den als Sicherheit dienenden Sicherheiten angestrebten wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse. Insbesondere übernimmt er weder eine Haftung für die Bonität der Emittentin noch für die Werthaltigkeit der Sicherheiten und des mit diesen belasteten Grundstücken. Insbesondere kann der Treuhänder nicht für die Erfolge der von der Emittentin geplanten Investitionen sowie für den Eintritt der vom Anleihegläubiger oder von der Emittentin verfolgten Ziele haften. Er haftet ferner nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen, die die Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern sowie Vertragspartnern gegenüber der Emittentin haben. Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung eines diesem Vertrag zugrunde liegenden Verkaufsprospektes über die Anleihe und über die zur Sicherheit bestellten Sicherheiten nicht mitgewirkt und dessen Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft. Die Emittentin erkennt an, dass der Treuhänder zu einer solchen Prüfung auch nicht verpflichtet war. könnte es ungemütlich werden.... |
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aus der Diskussion: | Meinungen zur Carpevigo Holding AG? |
Autor (Datum des Eintrages): | fahrenheit (04.07.13 22:09:38) |
Beitrag: | 21 von 37 (ID:44986169) |
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