Fenster schließen  |  Fenster drucken

:cool:Gut das es den Treuhänder gibt: aber ihr müsst eure Ansprüche dort auch anmelden. Hier informatorisch einen Auszug aus dem Treunhandvertrag:
§ 2. AUFGABEN DES TREUHÄNDERS
§ 2.1 Der Treuhänder nimmt für die Anleihegläubiger alle zur Übernahme und Verwaltung der Sicherheiten erforderlichen
Maßnahmen wahr. Er übt nach Maßgabe dieses Vertrages die Gläubigerrechte und – pflichten gegenüber den
Sicherungsgebern aus.
§ 2.2 Der Treuhänder hat die Sicherheiten als Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten
und zu verwalten
§ 2.3 Der Treuhänder ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen oder sich zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben
geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 2.4 Der Treuhänder ist berechtigt und verpflichtet, die Freigabe der Sicherheiten durch Bewilligung der Löschung im
Grundbuch, Abtretung an Dritte, Rückübertragung an den Sicherungsgeber zu erklären, wenn
a) die Emittentin die zu sichernde Anleihe an den Anleihegläubiger zurückgezahlt hat oder
b) eine andere bedingungsgemäße Sicherheit für den Treuhänder bestellt ist.

wichtig ist das er die Rechte der Anleihegläubiger auch auf der Gläubigerversammlung mit nachdruck vertritt....sonst!!

§ 8. HAFTUNG DES TREUHÄNDERS
§ 8.1 Der Treuhänder ist verpflichtet, mit der berufsüblichen Sorgfalt zu handeln. Eine Haftung des Treuhänders ist auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 8.2 Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder – gleich aus welchen Gründen – verjähren in drei Jahren nach
ihrer Entstehung, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt.
§ 8.3 Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Anleihegläubiger mit seiner Anleihe und mit
den als Sicherheit dienenden Sicherheiten angestrebten wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse. Insbesondere
übernimmt er weder eine Haftung für die Bonität der Emittentin noch für die Werthaltigkeit der Sicherheiten und des
mit diesen belasteten Grundstücken. Insbesondere kann der Treuhänder nicht für die Erfolge der von der Emittentin
geplanten Investitionen sowie für den Eintritt der vom Anleihegläubiger oder von der Emittentin verfolgten Ziele haften.
Er haftet ferner nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen, die die Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern sowie
Vertragspartnern gegenüber der Emittentin haben. Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung eines diesem
Vertrag zugrunde liegenden Verkaufsprospektes über die Anleihe und über die zur Sicherheit bestellten Sicherheiten
nicht mitgewirkt und dessen Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft.
Die Emittentin erkennt an, dass der Treuhänder zu einer solchen Prüfung auch nicht verpflichtet war.


könnte es ungemütlich werden....:laugh:

 
aus der Diskussion: Meinungen zur Carpevigo Holding AG?
Autor (Datum des Eintrages): fahrenheit  (04.07.13 22:09:38)
Beitrag: 21 von 37 (ID:44986169)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE