Nennt man wohl regressives Verhalten. B.t.w. würde ich die Rolle der Staatsanwaltschaft nicht überbewerten, habe da in einem anderen Fall persönlich weniger Erfahrungen gesammelt, schließlich geht hier in Deutschland an Rechtsbeugung grenzend alles sehr langsam und unwillig und wegen vorgeblich fehlendem Rechtsverfolgungs- interesse seinen Weg oder auch nicht, da helfen auch keine Beschwerden beim Generalstaatsanwalt. Der Fall Flow-Tex zeigt doch mal wieder, daß man Frau Sch. nur mit dem auf diese vorher rechtsgültig übertragenen Privatvermögen heranziehen konnte, da die Verhaftung nebst weiteren Maßnahmen aus heiterem Himmel kam. Auch für Frau Do stellt sich die Frage nach Verdunklung und gutgläubigem Erwerb. Ja, ja, Relationen zwischen Leistung und Gegenleistung, Finanzierung des Studiums und Aktienübertragung. Gutgläubigkeit, Dankbarkeit, Berechnung? MfG Pinkertonn P.S. Ein Arrest wurde nie verkündet also auch nie verhängt |
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aus der Diskussion: | Momentaufnahme II |
Autor (Datum des Eintrages): | pinkertonn (25.09.01 22:10:27) |
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