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Nennt man wohl regressives Verhalten.

B.t.w. würde ich die Rolle der Staatsanwaltschaft nicht überbewerten,
habe da in einem anderen Fall persönlich weniger Erfahrungen gesammelt,
schließlich geht hier in Deutschland an Rechtsbeugung grenzend alles sehr
langsam und unwillig und wegen vorgeblich fehlendem Rechtsverfolgungs-
interesse seinen Weg oder auch nicht, da helfen auch keine Beschwerden
beim Generalstaatsanwalt.

Der Fall Flow-Tex zeigt doch mal wieder, daß man Frau Sch. nur mit dem
auf diese vorher rechtsgültig übertragenen Privatvermögen heranziehen
konnte, da die Verhaftung nebst weiteren Maßnahmen aus heiterem Himmel
kam.

Auch für Frau Do stellt sich die Frage nach Verdunklung und
gutgläubigem Erwerb.

Ja, ja, Relationen zwischen Leistung und Gegenleistung,
Finanzierung des Studiums und Aktienübertragung.

Gutgläubigkeit, Dankbarkeit, Berechnung?

MfG

Pinkertonn

P.S. Ein Arrest wurde nie verkündet also auch nie verhängt
 
aus der Diskussion: Momentaufnahme II
Autor (Datum des Eintrages): pinkertonn  (25.09.01 22:10:27)
Beitrag: 32 von 497 (ID:4500348)
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