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mal was zum Lachen aus unserem guten Land...
Die Firma dubiosa hat sich einen Spass daraus gemacht über "Geldwäsche" und "Briefkastenfirmen" und "schwarzen Kassen" zu berichten und diese als Leistung anzubieten.



01.03.2001
Eine hochoffizielle Stelle hat sich inzwischen auch unserer Sache angenommen. Aufgrund der Strafanzeige eines Versicherungsunternehmens ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Firma Dubiosa wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Wir gestehen. Wir waschen Geld. Und nicht nur unser eigenes, sondern sogar im Auftrage Dritter. Allerdings bezweifeln wir, dass unsere Art der Geldwäsche tatsächlich den Tatbestand des § 261 StGB erfüllt. Auch denken wir, dass die Mühe, eine Strafanzeige zu stellen doch ungleich höher ist, als der Aufwand, einen kurzen klärenden Blick auf unsere Website zu werfen. Aber manche mögen`s scheinbar amtlich. Dass hier eine Versicherungsgesellschaft den Amtsschimmel sattelt, könnte man als bezeichnend werten (muss man aber nicht).





24.02.2001
Heute erreichte uns ein Schreiben des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Zitat aus besagtem Schreiben:

"Sehr geehrter Herr Winter,
berschwerdehalber werden wir auf Ihren Internetauftritt unter der Bezeichnung Dubiosa ... hingewiesen. Hierin bewerben Sie u.a. folgenden "Leistungen":
- Geldwäsche
- Schwarze Kassen
- Transfer Schwarzer Kassen in die Schweiz
- Briefkastenfirmen weltweit
Da sämtliche vorbezeichneten Tätigkeiten, separat genommen, strafrechtliche Relevanz besitzen, stellt bereits die Ankündigung der Vornahme solcher Leistungen eine Verleitung zum Rechtsbruch dar. Sie verstoßen gegen § 1 UWG und sind zur Unterlassung verpflichtet..."

Weiterhin beigefügt war dem Schreiben eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Bitte um Überweisung der Kosten in Höhe von 315,65 DM, für den Aufwand, den das Schreiben dem Absender verursacht hat.

Nun stellt sich die Frage, ob das Schreiben denn wirklich ernst gemeint ist oder der Verfasser es lediglich unterlassen hat, sich den Webauftritt eingehend anzusehen. Das würde auch erklären, warum der Brief an Arne Winter adressiert ist, auf den lediglich die Domain eingetragen ist, der jedoch im Impressum, welches ja speziell für derlei Beschwerdefälle die geeignete virtuelle Auskunftsstelle ist, keinerlei Erwähnung findet. Für diesen Fall wollen wir nicht weiter darüber reden. Kann ja mal passieren, dass man sich etwas verheddert im Tagesgeschäft und für 315,65 DM kann man sich ja schließlich auch nicht ewig mit derlei Kleinigkeiten aufhalten.

Für den Fall, dass dieses Schreiben doch ernst gemeint ist, was wir ja mal nicht hoffen wollen, fragt man sich allerdings, ob es in Deutschland nichts Wichtigeres zu verfolgen gibt, als die Website der Firma Dubiosa, die den meisten Besuchern Spaß gebracht hat und bei einigen wenigen Zeitgenossen allenfalls zu etwas Missstimmung führte, jedoch nicht zum Rechtsbruch verleitete. Wie auch? Schließlich werden wir auch jeden Tag mit Slogans konfrontiert wie: "Wir entführen Sie..." oder gar "Lassen Sie sich von uns entführen...", was ja dann doch laut Definition die Ankündigung eines erpresserischen Menschenraubs gem. § 239a StGB darstellt. Und wer sich dann auch noch entführen lässt, plant wohl so was wie einen Betrug, wenn man denn gleich unterstellen mag, dass ein Lösegeld gezahlt wird und sich das Entführungsopfer an der Einnahme beteiligen lässt. Auch hörte ich heute im Radio einen Spot, in dem ein Unternehmen mit "Schwarzmarktpreisen" warb. Uuuhhhh... kriminell! Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Von der Firma Dubiosa werden vollkommen reelle Dienstleistungen angeboten, die sich nun einmal nur sehr schwer anders benennen lassen. Die Reinigung von Banknoten unter Zuhilfenahme von Wasser und geeigneten Maschinen lässt sich am treffendsten und kürzesten mit dem deutschen Begriff Geldwäsche beschreiben. Und auch eine Kasse schwarzer Farbe bezeichnet man vollkommen legitim als schwarze Kasse. Schließlich sagt man ja zu einem roten Auto auch nicht vierrädriges motorgetriebenes Fahrzeug roter Farbe (wobei ich das in Deutschland nicht ausschließen möchte). All das sind vollkommen normale deutsche Begriffe, die weder zu einer Straftat auffordern, noch hierzu verleiten. Für diesen Fall müsste der Dudenredaktion das komplette Strafgesetzbuch mit der Bitte um Streichung sämtlicher Schlagworte aus dem Duden und somit aus der deutschen Sprache übergeben werden. Aber ich denke, wir alle und speziell der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. haben genug mit der letzten Rechtschreibreform zu kämpfen.

Ob unsere Dienstleistung der Geldwäsche in Anspruch genommen wird oder nicht, ist einzig und allein eine Frage der persönlichen Hygiene. Dass die Dienstleistung dringend erforderlich ist, belegt das durch Dubiosa in Auftrag gegebene bakteriologische Gutachten. Dass die Dienstleistung in Anspruch genommen wird, zeigen erste Kundenaufträge, die zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt werden konnten. Eine entsprechende ausführliche Video- und Fotodokumentation finden Sie hier in den nächsten Tagen.

Und auch sehr witzig: Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. verweist zur Begründung seiner Klagebefugnis auf § 13 UWG Abs. 2, Ziff. 2. Dort heißt es, zur Klage befugt seien "rechtsfähige Verbände... soweit ihnen eine erhebliche Anzahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben...". Hmm... und ich dachte immer, wir seien die ersten. Andernfalls wäre die Sache natürlich sehr bedenklich, da ich mir nicht vorstellen kann, dass noch eine Firma tatsächlich in die Schweiz fährt, um dort Geld in der Waschmaschine zu reinigen.

Verantwortlich für diesen Beitrag im Sinne des Pressegesetztes ist Markus Ohm. Die zustellbare Anschrift gibt es auf Telefonische Anfrage oder unter herr.ohm@dubiosa.com (man weiß ja nie...).
 
aus der Diskussion: 26.09.01: Schreit bei der kommenden Konsolidierung die Masse BLUT, ist die Rallye nah
Autor (Datum des Eintrages): LVA  (26.09.01 13:46:32)
Beitrag: 153 von 618 (ID:4504603)
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