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Hier die Delisting-Regeln

Deutsche Börse besinnt sich eines Besseren

Die Verantwortlichen der Deutschen Börse haben sich nun doch zu ersten notwendigen Erneuerungen des Regelwerkes in Bezug auf den Neuen Markt durchgerungen und weitere Verschärfungen sollen demnächst folgen. Bereits ab April 2002 könnten erste Penny Stocks vom Delisting betroffen sein.

Grund, so die Verantwortlichen der Deutschen Börse, wäre das schwindende Verbrauchervertrauen in das Wachstumssegment sowie die Drohung vieler am Neuen Markt gelisteter Firmen, in andere Börsenbereiche zu wechseln. Börsen-Vorstandsmitglied Volker Potthoff sagte, die Verschärfungen am Neuen Markt sollen deutlich machen, dass die Börse an den Neuen Markt glaubt und ihn nicht untergehen lassen werde.

Die neuen Regelungen, welche sich stark an die als Vorbild geltende US-Hightech Börse Nadaq anlehnen, führen zum Ausschluss eines Unternehmens, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.


Ein Unternehmen notiert an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen unter einem Euro und weist zudem eine Marktkapitalisierung von unter 20 Millionen Euro auf.


Ist dieses Kriterium erfüllt, läuft eine 90 Handelstage dauernde Bewährungsfrist an.


Innerhalb dieser 90 Tage muss die Aktie des Unternehmens an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen über einem Euro notieren und gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von über 20 Millionen Euro besitzen.


Schafft das Unternehmen diese Kriterien nicht, erfolgt einen Monat später der Ausschluss aus dem Börsensegment Neuer Markt.


Das gleiche Schicksal erleiden Pleite-Firmen über die das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die neuen verschärften Regelungen treten am 1. Oktober 2001 in Kraft, so dass frühestens im April 2002 die ersten Penny-Stocks das Segment verlassen dürften. Mögliche Kandidaten für einen Ausschluss könnten Advanced Medien, Brainpower, CPU Software, Informatec, Kabel New Media, Lipro, Metabox, Micrologica, NSE Software und Teldafax sein, um nur einige zu nennen. Auch wenn die neue Regelung ein guter Anfang ist, Schlupflöcher bleiben, so könnten schwache Unternehmen, welchen ein Ausschluss droht einen umgekehrten Aktiensplit durchführen und durch diese Verringerung der umlaufenden Aktien den Kurs optisch über die Ausschlussgrenze von einem Euro hieven.

Also Augen auf am Neuen Markt, sollten Sie eine Investition in ein dort gelistetes Unternehmen in Erwägung ziehen, achten Sie auf derartige kosmetische Maßnahmen. Eine Kurssteigerung auf Grund der Verringerung der umlaufenden Aktien ändert nämlich kaum etwas an der mangelnden Substanz eines Unternehmens.
Quelle: http://www.clickfish.com/clickfish/guidearea/business/boerse…
 
aus der Diskussion: +++ ACHTUNG +++
Autor (Datum des Eintrages): lesa  (28.09.01 10:36:29)
Beitrag: 7 von 22 (ID:4521050)
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