[posting]45210197[/posting]... der Aufzug nicht, jedoch die Person, die ihn nach der turnusmäßigen Wartung freigegeben hat und das TÜV-Siegel angebracht hat. Wenn nun aber das geforderte Prüfintervall überschritten wurde, dann könnte auch der Pächter des Hauses oder der Besitzer straf- und zivilrechtlich belangt werden. |
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aus der Diskussion: | Was wird der neue Megatrend? |
Autor (Datum des Eintrages): | nickelich (08.08.13 19:41:14) |
Beitrag: | 50 von 69 (ID:45211303) |
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