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[posting]45210197[/posting]... der Aufzug nicht, jedoch die Person, die ihn nach der turnusmäßigen Wartung freigegeben hat und das TÜV-Siegel angebracht hat. Wenn nun aber das geforderte Prüfintervall überschritten wurde, dann könnte auch der Pächter des Hauses oder der Besitzer straf- und zivilrechtlich belangt werden.
 
aus der Diskussion: Was wird der neue Megatrend?
Autor (Datum des Eintrages): nickelich  (08.08.13 19:41:14)
Beitrag: 50 von 69 (ID:45211303)
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