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[posting]45212269[/posting]Ihnen könnte da ein Denkfehler unterlaufen sein. Das System Aufzug hat keine Eingriffsmöglichkeit von außen, das Auto, das vollautomatisch fahren kann (!), jedoch durchaus.
Wie käme sonst das Auto in die Garage oder wie könnte man den Bootsanhänger aus dem Fluß schleppen? Wie käme das Auto auf die Hebebühne bei der Wartung. Das wäre ein undefiniertes Operationsgebiet und da muß manueller Betrieb möglich sein. Da ein manueller Override möglich ist, verbleibt auch die Verantwortung bei demjenigen, der dies ausführen könnte. Der dabeisitzende "Fahrer", oder nennen wir ihn Operator, bliebe in der gleichen rechtlichen Position, als wenn er ganz normal manuell autofahren würde.

Aber Sie kennen vielleicht den alten Scherz:
drei Juristen, vier Meinungen.
Und diesen Scherz wird man auch noch in 100 Jahren hören, da bin ich mir ganz sicher. Gewisse Dinge ändern sich nicht.
 
aus der Diskussion: Was wird der neue Megatrend?
Autor (Datum des Eintrages): nickelich  (08.08.13 22:16:58)
Beitrag: 53 von 69 (ID:45212483)
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