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@lukim
"Ein Unternehmen notiert an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen unter einem Euro und weist zudem eine Marktkapitalisierung von unter 20 Millionen Euro auf.


Ist dieses Kriterium erfüllt, läuft eine 90 Handelstage dauernde Bewährungsfrist an.


Innerhalb dieser 90 Tage muss die Aktie des Unternehmens an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen über einem Euro notieren und gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von über 20 Millionen Euro besitzen. "
Quelle:http://www.clickfish.com/clickfish/guidearea/business/boerse…

Für die Delisting-Voraussetzung trifft das von Dir Gesagte zu, für die Galgenfrist nicht...
UND im Falle von Met@box (bei 16,12 Mio.Aktien) gilt:
Die Marktkapitalisierung greift bei der 1 €-Grenze als Voraussetzung überhaupt nicht (da bei einem Kurs von 1 € die Marktkapitalisierung sowieso nur 16,12 Mio.€ beträgt...), bei der Galgenfrist aber sehr wohl und zwar: Der Kurs müsste in Hinsicht der Marktkapitalisierung bei ca.1,24 € liegen...
 
aus der Diskussion: Momentaufnahme II
Autor (Datum des Eintrages): schachfrucht  (28.09.01 15:54:08)
Beitrag: 68 von 497 (ID:4524400)
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