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Zitat von Blondie123:
Zitat von gutdrauf9: Ich habe noch nie ein Spruchverfahren beantragt. Gibt es heir im Internet Textvorlagen, in die ich meine konkreten Einwände und Rügen einfügen kann?

Musteranträge gibt es nur für Musterunternehmen :-)
Aber im Ernst. Wenn Du mit so etwas kommst riskierst Du schnell eine Abweisung Deines Antrages bereits als Unzulässig. Das merkt jeder Richter,weil er duzende von Anträgen liest und so etwas sofort auffällt. Dann hast Du die Kosten an der Backe.


Ich hatte ja schon gefragt wegen den Kosten was ein Anwalt dafür kosten würde. Ich selber muss sagen ich lasse die Finger davon weil mir das Risiko zu gross ist den den Anwalt muss man auch zahlen wenn man verliert. Ich lasse das lieber SCI etc machen und freue mich wenn es klappt und profitiere dann von der Nachbesserung das reicht mir
 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): daPietro  (02.09.13 13:01:58)
Beitrag: 2,030 von 5,559 (ID:45368645)
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