Fenster schließen  |  Fenster drucken

Jetzt kriegen mal wieder alle Anfechtungskläger was auf die Mütze wegen einiger Zapf und Co's.....
Dabei haben etliche Anfechtungsklagen ihre Berechtigung (siehe als Beispiel auch HVB)...und das volle Kostenrisiko tragen die Anfechtungskläger! Anders als bei Spruchstellenverfahren.

Gesetzesänderung vor vier Jahren
Die neue Masche der notorischen Nörgler
Ursula Mayer

Nach wie vor verdienen Berufskläger prächtig. Statt die Unternehmen direkt zur Kasse zu bitten, holen sie sich das Geld über andere Wege. Dabei wollte der Staat diesen räuberischen Aktionären das Handwerk legen und hat daher vor vier Jahren die Aktionärsrechte eingeschränkt. Mit mäßigem Erfolg.

Die räuberischen Aktionäre treiben nach wie vor ihr Unwesen
Der gesetzliche Feldzug gegen die Spezies der Berufskläger nennt sich "Arug" (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechtlinie). Am 1. September 2009 ist die Gesetzesänderung in Kraft getreten. Damit wollte der Staat hiesige Gesetze an EU-Standards anpassen und dem Berufsklägertum einen Riegel vorschieben.

Bis dahin konnten Minderheitsaktionäre Beschlüsse von Hauptversammlungen aufgrund von Formfehlern problemlos anfechten und mit Klagen blockieren. Oft provozierten die sie sogar selbst Fehler, indem sie mit einem umfangreichen Fragenkatalog anrückten, den die Unternehmensleitung auf den Hauptversammlung nicht beantworten konnte.



Dadurch hatten Berufskläger eine Handhabe, um vor Gericht zu ziehen. "So konnten sie etwa eine Kapitalerhöhung aufschieben, die ein Unternehmen dringend brauchte," erklärt Jürgen Kurz, Pressesprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapier. "Durch den Zeitdruck entstand ein enormes Erpressungspotential." Bestes Beispiel: Karstadt-Quelle. Oft würden sich die betroffenen Unternehmen mit den Störenfrieden einigen, sagt Kurz. Und dafür manchmal sogar Millionen springen lassen.

Die neue Gesetzesänderung sollte es den Dauernörglern schwerer machen. Seitdem kann der Leiter der Hauptversammlung das Fragerecht und die Redezeit der Anleger beschränken. Ein Anleger muss überhaupt auch erst 1.000 Euro nominal des Grundkapitals eines Unternehmens auf sich vereinen, um klagen zu können. Das Gerichtsverfahren wird auf eine Instanz verkürzt und damit deutlich beschleunigt.

... heute verdienen sie an den Anwaltskosten mit

"So wird das Erpressungspotential vermindert", urteilt Theodor Baums, Professor für Wirtschafts- und Handelsrecht der Goethe-Universität, im Interview mit boerse.ARD.de. Ganz vom Tisch ist das Problem aber auch nach der Einführung des ARUG nicht. Denn wenn ein Unternehmen dringend einen Sanierungsplan braucht, dann kann schon so ein verkürzter Gerichtsprozess über mehrere Monate kritisch sein. Berufskläger haben also immer noch eine Möglichkeit, mit ihren Anfechtungsklagen Druck auszuüben.

Seit der Gesetzesänderung ist die Anzahl der Anfechtungsklagen zwar zurückgegangen, hat Theodor Baums 2011 in einer Studie herausgefunden. Aber die Zahl der "Berufskläger", wie der Rechtsprofessor sie bezeichnet, ist seitdem sogar gestiegen. Baums hat die Mehrfachkläger aufgelistet. Ganz oben auf dieser Liste steht Klaus Zapf und sein Unternehmen Pomoschnik Rabotajet.

Denselben Eindruck hat der Münchener Rechtsanwalt Roland Startz, der Hauptversammlungen betreut. "Seit der Gesetzesänderung haben die Anleger nicht mehr so viele Möglichkeiten anzugreifen", erzählt er. Die Gerichte würden auch nicht mehr alle Anfechtungsgründe akzeptieren. Dennoch sind Startz zufolge auf den Hauptversammlungen immer noch sehr viele notorische Dauernörgler vertreten.

Wie der Experte für Aktienrecht Startz beschreibt, kassieren die auch nach wie vor ab, mit Hilfe eines neuen Geschäftsmodells. Oft einigen sie sich mit dem Unternehmen auf einen Vergleich, bei dem es die Anwaltskosten übernimmt. Dabei würden die Anleger, sagt Starz, den Vergleichswert in die Höhe treiben, und entsprechend die Anwaltsgebühren. "Die Berufskläger sind vernetzt, treten mehrfach auf, vertreten sich untereinander, so entstehen ihnen kaum Kosten", erklärt der Rechtanwalt, "aber die Kosten für das Unternehmen können explodieren."

Auch unter den Gläubigern gibt es schon Berufskläger

Offenbar greift die Gesetzesänderung hier nicht. Und aktionärsfreundlich ist sie in den Augen von Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz auch nicht: "Denn damit werden die Rechte aller Aktionäre beschnitten, sie haben weniger Möglichkeiten sich zu wehren", betont er, "die Anfechtungsklage war bisher das schärfte Schwert des Aktionärs."

Währenddessen findet Rechtsprofessor Baums, nicht nur die Rechte der Aktionäre, sondern auch der Gläubiger von Schuldverschreibungen sollten stärker beschränkt werden. Die könnten derzeit auch Mehrheitsbeschlüsse anfechten, selbst wenn die nur einen Zahlungsanspruch hätten, erklärt er gegenüber boerse.ARD.de. Unternehmen wie Pfleiderer und Q-Cells wurden so bereits in den Ruin getrieben. "Das ist ein Fehler, der korrigiert werden muss", warnt Baums, "sonst haben Berufskläger eine neue Spielwiese."

Stand: 04.09.2013, 15:40 Uhr

 
aus der Diskussion: ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?
Autor (Datum des Eintrages): muschelsucher  (05.09.13 14:00:01)
Beitrag: 2,046 von 5,559 (ID:45390945)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE